Full text: Logik

Unmittelbare Schlüsse mit Urteilen verschiedener Quantität 
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mit der Wahrheit des Singularurteils ist kein Sachverhalt gegeben, der die 
zureichende Grundlage für die Wahrheit des Pluralurteils bilden könnte. 
Von einem Singularurteil kann folgerichtig nicht unmittelbar auf ein Plural - 
urteil geschlossen werden. Der Schluß von Einem auf Mehrere ist nicht 
berechtigt. 
Da umgekehrt mit der Wahrheit des Pluralurteils notwendig der Sach¬ 
verhalt gegeben ist, der das Singularurteil wahr macht, so führt ein folge¬ 
richtiger Schluß unmittelbar von dem Pluralurteil zu allen denjenigen 
Singularurteilen, die sich auf die einzelnen Subjektsgegenstände des Plural- 
Urteils beziehen. Dies gilt sowohl, wenn beide Urteile positive als auch wenn 
sie negative sind. Von einem Pluralurteil sind also gültige unmittelbare 
Schlüsse zu allen »in ihm enthaltenen« Singularurteilen möglich. 
2. Schlüsse zwischen Einzel-, Partikular- und Universalurteilen. Die Schlüsse 
der Subalternation 
Diese Urteile unterscheiden sich dadurch, daß das erste nur einen, das 
zweite dagegen einige, das dritte aber alle Gegenstände eines und desselben 
Umkreises zu Subjektsgegenständen hat; sie haben also in dieser Hinsicht 
verschiedene Subjektsbegriffe und die daraus folgenden Verschiedenheiten, 
sollen aber im übrigen bedeutungsgleich sein. Gehen wir von dem Einzel - 
urteil »Ein S ist P« aus, so folgt aus ihm richtig weder das partikulare 
»Einige S sind P« noch das Universalurteil »Alle S sind P«. Denn der mit 
der Wahrheit des Einzelurteils bestehende Sachverhalt vermag weder dem 
partikularen noch dem universalen Urteil den zureichenden Grund seiner 
Wahrheit zu bieten; er ist viel zu schmal, um tragfähig genug für diese 
Urteile zu sein. Selbst wenn diese Urteile tatsächlich wahr sind, so können 
sie doch ihre Wahrheit nicht ausschließlich auf die Wahrheit des Einzel- 
Urteils stützen. Der unmittelbare Schluß vom Einzelurteil auf das Partikular- 
oder auf das Universalurteil ist kein folgerichtiger. Dies gilt sowohl, wenn 
beide Urteile positiv, als auch wenn sie negativ sind. Und es ist dabei gleich¬ 
gültig, wie der Umkreis der Subjektsgegenstände umgrenzt ist, ob es also 
durch eine gemeinsame Art oder durch ein Attribut oder durch eine Seinsart 
oder durch eine Relationsart geschieht. Der unmittelbare Schluß von einem 
auf einige oder auf alle Gegenstände eines bestimmten Umkreises ist niemals 
berechtigt. (Nur wenn das Einzelurteil seine Behauptung auf die gemein¬ 
same Umgrenzungsbestimmtheit der Subjektsgegenstände stützt, sind die 
Schlüsse von ihm auf das Partikular- und auf das Universalurteil gültig; 
aber dann enthält es eben implizite ein begründendes Arturteil, und der
	        
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