Unmittelbare Schlüsse mit Urteilen verschiedener Quantität
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mit der Wahrheit des Singularurteils ist kein Sachverhalt gegeben, der die
zureichende Grundlage für die Wahrheit des Pluralurteils bilden könnte.
Von einem Singularurteil kann folgerichtig nicht unmittelbar auf ein Plural -
urteil geschlossen werden. Der Schluß von Einem auf Mehrere ist nicht
berechtigt.
Da umgekehrt mit der Wahrheit des Pluralurteils notwendig der Sach¬
verhalt gegeben ist, der das Singularurteil wahr macht, so führt ein folge¬
richtiger Schluß unmittelbar von dem Pluralurteil zu allen denjenigen
Singularurteilen, die sich auf die einzelnen Subjektsgegenstände des Plural-
Urteils beziehen. Dies gilt sowohl, wenn beide Urteile positive als auch wenn
sie negative sind. Von einem Pluralurteil sind also gültige unmittelbare
Schlüsse zu allen »in ihm enthaltenen« Singularurteilen möglich.
2. Schlüsse zwischen Einzel-, Partikular- und Universalurteilen. Die Schlüsse
der Subalternation
Diese Urteile unterscheiden sich dadurch, daß das erste nur einen, das
zweite dagegen einige, das dritte aber alle Gegenstände eines und desselben
Umkreises zu Subjektsgegenständen hat; sie haben also in dieser Hinsicht
verschiedene Subjektsbegriffe und die daraus folgenden Verschiedenheiten,
sollen aber im übrigen bedeutungsgleich sein. Gehen wir von dem Einzel -
urteil »Ein S ist P« aus, so folgt aus ihm richtig weder das partikulare
»Einige S sind P« noch das Universalurteil »Alle S sind P«. Denn der mit
der Wahrheit des Einzelurteils bestehende Sachverhalt vermag weder dem
partikularen noch dem universalen Urteil den zureichenden Grund seiner
Wahrheit zu bieten; er ist viel zu schmal, um tragfähig genug für diese
Urteile zu sein. Selbst wenn diese Urteile tatsächlich wahr sind, so können
sie doch ihre Wahrheit nicht ausschließlich auf die Wahrheit des Einzel-
Urteils stützen. Der unmittelbare Schluß vom Einzelurteil auf das Partikular-
oder auf das Universalurteil ist kein folgerichtiger. Dies gilt sowohl, wenn
beide Urteile positiv, als auch wenn sie negativ sind. Und es ist dabei gleich¬
gültig, wie der Umkreis der Subjektsgegenstände umgrenzt ist, ob es also
durch eine gemeinsame Art oder durch ein Attribut oder durch eine Seinsart
oder durch eine Relationsart geschieht. Der unmittelbare Schluß von einem
auf einige oder auf alle Gegenstände eines bestimmten Umkreises ist niemals
berechtigt. (Nur wenn das Einzelurteil seine Behauptung auf die gemein¬
same Umgrenzungsbestimmtheit der Subjektsgegenstände stützt, sind die
Schlüsse von ihm auf das Partikular- und auf das Universalurteil gültig;
aber dann enthält es eben implizite ein begründendes Arturteil, und der