Full text: Logik

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Die Lehre von den Schlüssen 
einzelnen geöffneten Fenster dargestellt werden. Besteht daher der durch das 
Urteil entworfene Formalsachverhalt, so bestehen notwendig auch alle die 
in ihm enthaltenen Sachverhalte. Diesen letzteren Sachverhalten entsprechen 
nun gewisse Urteile, nämlich diejenigen, welche diese einzelnen Sachverhalte 
setzen oder zum intentionalen Gegenstück haben. Aus jenem ersten, dem 
Universalurteil, folgen alle diese Einzelurteile, deren Formalsachverhalte 
notwendig mit jenem Formalsachverhalt gegeben sind. 
Der Formalsachverhalt eines Urteils kann aber nur diejenigen Sachver¬ 
halte in sich enthalten, die implizite von dem Urteil mitgesetzt werden, denn 
er kann ja nur das enthalten, was ihm der Bedeutungsgehalt des Urteils zu¬ 
ordnet. Also muß das Ausgangsurteil implizite alle diejenigen Urteile in sich 
enthalten, die jenen einzelnen in seinem Formalsachverhalt enthaltenen 
Sachverhalten entsprechen. Aus einem Urteil können also nur diejenigen 
anderen Urteile folgen, die in seinem Bedeutungsgehalt irgendwie enthalten 
sind. Ebenso können aus mehreren Urteilen nur diejenigen Urteile folgen, 
die in ihrem vereinigten Bedeutungsgehalt enthalten sind, d. h. diejenigen, 
deren Formalsachverhalte mit den Sachverhalten, die von jenen mehreren 
Urteilen entworfen werden, notwendig gegeben sind. 
Sind die Prämissen wahr, so bestehen die von ihnen entworfenen Sach¬ 
verhalte. Folgt aus den Prämissen die Konklusio, so ist mit jenen bestehen¬ 
den Sachverhalten ihr Formalsachverhalt notwendig gegeben. Also ist dann 
auch die Konklusio notwendig wahr. Die Wahrheit der Prämissen hat dem¬ 
nach die Wahrheit der Konklusio dann zur Folge, wenn die von den Prä¬ 
missen entworfenen Sachverhalte den Formalsachverhalt der Konklusio not¬ 
wendig mit sich führen. Ein gültiger Schluß muß also erstens von wahren 
Urteilen ausgehen und zweitens durch deren Formalsachverhalte hindurch 
sich einem in ihnen notwendig mitgegebenen Sachverhalt zuwenden und 
dessen Urteilsgegenstück zur Konklusio machen. Der Schluß ist folgerichtig, 
wenn er sich nach der Folge der Formalsachverhalte richtet. Die durch die 
Prämissen gesetzten Formalsachverhalte enthalten dann den zureichenden 
Grund für die Wahrheit der Konklusio. So ist mit der Wahrheit der Prä¬ 
missen notwendig die Wahrheit der Konklusio gegeben. Um in jeder Be¬ 
ziehung gültige Schlüsse zu bilden, muß man also von gewissen wahren 
Urteilen als Prämissen ausgehen, zu den durch sie gesetzten Formalsachver¬ 
halten übergehen und Zusehen, welchen anderen Urteilen sie den zureichen¬ 
den Grund ihrer Wahrheit zu bieten vermögen. Die dann zureichend be¬ 
gründeten anderen Urteile bilden die folgerichtigen Konklusionen aus jenen 
Prämissen und sind notwendig wahr.
	        
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