VIERTER ABSCHNITT
DIE LEHRE VON DEN SCHLÜSSEN
ALLGEMEINES ÜBER SCHLÜSSE ÜBERHAUPT
Ein Schluß ist die Folgerung eines Urteils aus einem oder mehreren anderen
Urteilen. Der Schluß selbst besteht also aus mehreren Urteilen, und zwar aus
mindestens zwei verschiedenen Urteilen. Da nun die Urteile wieder aus Be¬
griffen bestehen, so enthält der Schluß notwendig auch Begriffe. Ja er besteht
schließlich ganz und gar aus Begriffen. Zunächst aus denjenigen Begriffen,
aus denen seine Urteile bestehen. Diese Urteile stehen aber im Schluß nicht
einfach unverbunden nebeneinander, sondern sind in bestimmter Weise mit¬
einander verbunden. Nicht jede beliebige Verbindung von mehreren Urteilen
bildet schon einen Schluß. Sind etwa zwei Urteile nur durch den verbinden¬
den Begriff »und« miteinander vereinigt wie in dem Beispiel »Gold ist ein
Metall« und »Schwefel ist gelb«, so ist dieses Ganze noch kein Schluß. Zu
einem Schluß gehört vielmehr notwendig, daß eines seiner Urteile aus den
anderen gefolgert ist. Man nennt nun dasjenige Urteil, das aus den anderen
gefolgert wird, den Schlußsatz oder die Konklusio, und die anderen Urteile, aus
denen gefolgert wird, die Vordersätze oder die Prämissen. Ein Schluß besteht
also aus einer Konklusio und mindestens einer Prämisse. Die Folgerung nun,
durch welche im Schluß die Konklusio mit den Prämissen verbunden wird,
ist nicht einfach eine zeitliche Aufeinanderfolge der Urteile. Zwar folgt im
geraden Vollzüge eines Schlusses die Konklusio den Prämissen zeitlich nach.
Aber die Urteile haben als Gedankengebilde überhaupt keine zeitliche Ord¬
nung zueinander. Die Folgerung setzt zunächst eine logische Ordnung zwi¬
schen den Urteilen, indem sie den Prämissen die logisch primäre, der Kon¬
klusio die logisch sekundäre Stellung gibt. Aber sie erschöpft sich nicht in
dieser ordnenden Funktion, sondern sie vollzieht außerdem jene eigenartige
Funktion des Folgerns oder Schließens der Konklusio aus den Prämissen.
Jeder Schluß muß daher notwendig außer seinen verschiedenen Urteilen
noch mindestens einen derjenigen rein funktionierenden Begriffe enthalten,