Full text: Logik

ZWEITER ABSCHNITT 
DIE LEHRE VOM BEGRIFF 
Die Analyse des Urteils führt auf Begriffe als die letzten Bestandteile des 
Urteils zurück. Die Namen, die diesen Begriffen als Urteilsbestandteilen 
beigelegt werden, nämlich die Wörter: Subjektshegriff, Prädikatsbegriff und 
Kopulabegriff, bezeichnen direkt nur die Stellung der Begriffe im Urteil, 
nicht aber besondere Arten von Begriffen. Die weitere Untersuchung des 
Urteils würde nun erfordern festzustellen, welche Arten von Begriffen über¬ 
haupt in ein Urteil eingehen können; welche Arten von Begriffen notwendig 
in einem Urteil vorhanden sein müssen; was für Begriffe die Stelle von 
SubjektsbegTifien, was für Begriffe die Stelle von Prädikatsbegriffen ein¬ 
nehmen können und was dergleichen Fragen noch mehr sind. Um jedoch 
diese Fragen beantworten zu können, muß man schon die verschiedenen 
möglichen Arten von Begriffen erkannt haben. Und dazu müssen vorher 
die Begriffe selbst untersucht werden. 
Da jedoch nicht nur die Urteile, sondern auch die anderen Gedankenarten, 
also z. B. die Fragen, die Wertungen, die Wünsche, die Ratschläge, die Bitten 
und die Befehle, ebenfalls aus Begriffen bestehen, so führt schließlich jede 
Untersuchung von Gedanken überhaupt notwendig auf die Untersuchung der 
Begriffe zurück. Die Lehre von den Begriffen hat daher nicht nur für die 
Lehre vom Urteil, sondern allgemein für die Logik als Gedankenwissenschaft 
eine grundlegende Bedeutung. 
Schon die Analyse des Urteils hat uns neben den Begriffen, die etwas 
Gegenständliches meinen, wie der Subjektsbegriff und der Prädikatsbegriff, 
auf solche Begriffe geführt, die gar nichts Gegenständliches meinen, sondern 
die wie der Kopulabegriff nur eine logische Funktion, hier die Hinbezie- 
hungs- und die Behauptungsfunktion, ausüben. Es wird sich nachher zeigen, 
daß es noch eine große Reihe solcher bloß logisch funktionierender Begriffe 
gibt. Durch die Betrachtung dieser Art von Begriffen werden wir darauf 
aufmerksam werden, daß auch die Gegenstandsbegriffe nicht nur Gegen¬ 
stände meinen, sondern zugleich auch immer eine bestimmte logische Funk¬
	        
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