ZWEITER ABSCHNITT
DIE LEHRE VOM BEGRIFF
Die Analyse des Urteils führt auf Begriffe als die letzten Bestandteile des
Urteils zurück. Die Namen, die diesen Begriffen als Urteilsbestandteilen
beigelegt werden, nämlich die Wörter: Subjektshegriff, Prädikatsbegriff und
Kopulabegriff, bezeichnen direkt nur die Stellung der Begriffe im Urteil,
nicht aber besondere Arten von Begriffen. Die weitere Untersuchung des
Urteils würde nun erfordern festzustellen, welche Arten von Begriffen über¬
haupt in ein Urteil eingehen können; welche Arten von Begriffen notwendig
in einem Urteil vorhanden sein müssen; was für Begriffe die Stelle von
SubjektsbegTifien, was für Begriffe die Stelle von Prädikatsbegriffen ein¬
nehmen können und was dergleichen Fragen noch mehr sind. Um jedoch
diese Fragen beantworten zu können, muß man schon die verschiedenen
möglichen Arten von Begriffen erkannt haben. Und dazu müssen vorher
die Begriffe selbst untersucht werden.
Da jedoch nicht nur die Urteile, sondern auch die anderen Gedankenarten,
also z. B. die Fragen, die Wertungen, die Wünsche, die Ratschläge, die Bitten
und die Befehle, ebenfalls aus Begriffen bestehen, so führt schließlich jede
Untersuchung von Gedanken überhaupt notwendig auf die Untersuchung der
Begriffe zurück. Die Lehre von den Begriffen hat daher nicht nur für die
Lehre vom Urteil, sondern allgemein für die Logik als Gedankenwissenschaft
eine grundlegende Bedeutung.
Schon die Analyse des Urteils hat uns neben den Begriffen, die etwas
Gegenständliches meinen, wie der Subjektsbegriff und der Prädikatsbegriff,
auf solche Begriffe geführt, die gar nichts Gegenständliches meinen, sondern
die wie der Kopulabegriff nur eine logische Funktion, hier die Hinbezie-
hungs- und die Behauptungsfunktion, ausüben. Es wird sich nachher zeigen,
daß es noch eine große Reihe solcher bloß logisch funktionierender Begriffe
gibt. Durch die Betrachtung dieser Art von Begriffen werden wir darauf
aufmerksam werden, daß auch die Gegenstandsbegriffe nicht nur Gegen¬
stände meinen, sondern zugleich auch immer eine bestimmte logische Funk¬