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Im Mai 1932 starb unerwartet Herr Luitwin von Boch sen.
Sein Sohn Luitwin trat an seine Stelle als Komplementär der V&B
K.G. Er übernahm die Firmenleitung, erhielt den Titel Generaldirek¬
tor und übernahm auch das Amt als Vorsitzender de3 Aufsichtsrates der
V&B Keram.Werke A.G.
Im Zusammenhang mit der im Saargebiet am 13. Januar 1935 abgehalte¬
nen Volksabstimmung und der dadurch möglich gewordenen Rückgliede¬
rung des Uaargebiets ins Reich entfiel die Notwendigkeit einer ge¬
trennten Leitung für die ausserhalb des Saarlandes gelegenen V&B
Firmenstellen. Es wurde infolgedessen beschlossen:
1) das Büro der GD V&B Dresden aufzulösen
2) Den Pachtvertrag zweischen der V&B K.G. Mettlach und der V&B
Keram.Werke A.G. über die der K.G. gehörenden Firmenteile auf¬
zulösen.
3) Nunmehr das den echten Besitz der V&B Keram.Werke A.G. dar¬
stellende Y/erk Deutsch-Lissa an die V&B K.G. Mettlach zu ver¬
pachten,
4) Alle Firmenstellen von nun an ausschliesslich durch die GD
in Mettlach zu leiten.
Um die Kontinuität zu wahren, wurde Michael Roscher im Juni 1935
zur GD Mettlach übernommen und ihm die Rechtsstellung eines Einzel¬
prokuristen übertragen.
Der Mantel der V&B Keram.Werke A,G. blieb bestehen. Liese Gesell¬
schaft führte ihr Leben weiter als Besitzgesellschaft der an die
K.G. Mettlach verpachteten Fabrik Deutsch-Lissa. Vorstand dieser
A.G. blieb Michael Roscher.
Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges ergab sich infolge der Ein¬
gliederung des SaaFgebiets in den französischen Wirtschafts- und
Währungsraum von neuem die Notwendigkeit, die ausserhalb des Saar¬
landes im ehemaligen Reichsgebiet gelegenen V&B Firmenstellen
in einer besonderen Gesellschaft mit dem Sitz in Deutschland zusam¬
menzufassen. Es wurden die folgenden Beschlüsse gefasst:
1) Der Sitz der V&B Keram.Y/erke A.G. wird nach Trier verlegt.
2) Die V&B Komm.Ges. Mettlach verpachtet alle im Besitz der KG
befindlichen im Gebiet des ehemaligen Deutschen Reichs gelegenen
V&B Firmenstellen an die V&B A.G. in Trier.
3) Die V&B Keram.Y/erke A.G. wird in eine G.m.b.H. umgewandelt,
um deija Veröffentlichungszwang zu entgehen, denn infolge der Ent¬
eignung der Fabriken Deutsch-Lissa, Dresden und Torgau und der
grossen Verluste infolge der Kriegshandlungen an den Niederlassunger
schien es untunlich, die soviel kleiner gewordenen Verhältnisse
den Konkurrenzwerken zu offenbaren.
4) Auch für den Betrieb der im Saarland gelegenen V&B Fabriken
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