Full text : Die Firma Villeroy & Boch Mettlach

frU  Jg.
2.  Erlaubnis,  die  zur  Fabrikation  notwendigen  Rohstoffe
sich  zu  beschaffen,  woimmer  sie  zu  haben  sind,  gegen  Entschädigung
  der  Eigentümer  auf  Grund  sachverständiger  Aussagen.

3.  Freie,  unbehinderte  Ausfuhr  der  Erzeugnisse
4.  Abgabefreiheit  für  Möbel  und  Geräte  ira  Falle  einer
endgültigen  Niederlassung  der  Gebrüder  Boch  in  der  Provinz
Luxemburg.
5.  Die  Ermächtigung,  an  auffallender  Stelle  des  Fabrikgebäudes
  eine  Tafel  mit  dem  Wappen  ihrer  Majestät  und  der
Inschrift:"Manufacture  Impériale  et  Royale”  anzubringen.
6.  Freiheit  von  gewissen  Real-  und  Personallasten.
7.  Die  Verpflichtung,  innerhalb  eines  Jahres  nach  Verleihung
  der  Konzession  die  Fabrik  in  entsprechende  Tätigkeit
zu  bringen.
Maria  Theresia  gewährte  also  den  Fabrikanten  in  diesem
umfassenden  Privileg  nicht  nur  die  bei  ähnlichen  Anlässen
im  merkantilistischen  18.  Jahrhundert  üblichen  Vergünstigungen,
  sondern  ernannte  das  Unternehmen  auch  sofort  zur
Kaiserlichen  und  Königlichen  Manufaktur,  was  für  den  hohen
Ruf  spricht,  den  die  Gebrüder  Boch  sich  schon  damals  erwora

ben  hatten.  Das  zum  Betrieb  des  Unternehmens  erforderliche
Anwesen  wurde  den  Gebrüdern  Boch  von  der  Stadt  Luxemburg
/J
durch  Urkunde  vom  6.  Februar  1767  in  Erbpacht  übertragen
und  zwar:
1.  Das  Pachtgut,  genannt  ”  Folie  Grégoire  ”,  zu  Septfontaines
  gelegen,  mit  Scheune,  Stallung  und  einem  Garten  von
ungefähr  5/4  Journal.
2.  Acht  Wasserbecken,  von  Mauern  umgeben  und  einem  Dache
bedeckt,  die  gegen  gewisse  Abgaben  der  Benutzer  auch  dem
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.