Full text: Die Firma Villeroy & Boch Mettlach

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2. Erlaubnis, die zur Fabrikation notwendigen Rohstoffe 
sich zu beschaffen, woimmer sie zu haben sind, gegen Ent¬ 
schädigung der Eigentümer auf Grund sachverständiger Aus¬ 
sagen. 
3. Freie, unbehinderte Ausfuhr der Erzeugnisse 
4. Abgabefreiheit für Möbel und Geräte ira Falle einer 
endgültigen Niederlassung der Gebrüder Boch in der Provinz 
Luxemburg. 
5. Die Ermächtigung, an auffallender Stelle des Fabrik¬ 
gebäudes eine Tafel mit dem Wappen ihrer Majestät und der 
Inschrift:"Manufacture Impériale et Royale” anzubringen. 
6. Freiheit von gewissen Real- und Personallasten. 
7. Die Verpflichtung, innerhalb eines Jahres nach Verlei¬ 
hung der Konzession die Fabrik in entsprechende Tätigkeit 
zu bringen. 
Maria Theresia gewährte also den Fabrikanten in diesem 
umfassenden Privileg nicht nur die bei ähnlichen Anlässen 
im merkantilistischen 18. Jahrhundert üblichen Vergünsti¬ 
gungen, sondern ernannte das Unternehmen auch sofort zur 
Kaiserlichen und Königlichen Manufaktur, was für den hohen 
Ruf spricht, den die Gebrüder Boch sich schon damals erwor- 
a 
ben hatten. Das zum Betrieb des Unternehmens erforderliche 
Anwesen wurde den Gebrüdern Boch von der Stadt Luxemburg 
/J 
durch Urkunde vom 6. Februar 1767 in Erbpacht übertragen 
und zwar: 
1. Das Pachtgut, genannt ” Folie Grégoire ”, zu Septfon- 
taines gelegen, mit Scheune, Stallung und einem Garten von 
ungefähr 5/4 Journal. 
2. Acht Wasserbecken, von Mauern umgeben und einem Dache 
bedeckt, die gegen gewisse Abgaben der Benutzer auch dem
	        
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