grosse Schlaf- und Speiseanstalt erbaut und deren Leitung
Schwestern des Ordens vom hl. Karl Borromäus anvertraut, wel¬
che die Leitung 1870, als das Klostergesetz erging, vorüber¬
gehend aufgeben mussten, was eine zeitweilige Stillegung der
Anstalten zur Folge hatte. Im Jahre 1910 wurde in ihnen etwa
350 Mädchen und 80 Knaben Kost und Wohnung gewährt. Der Preis
für die tägliche Beköstigung beträgt Ji -.45, ausserdem wird
ein Schlafgeld von & -.10 erhoben, das aber denen erlassen
wird, welche weniger als Ji 1.— pro Tag verdienen.
Die in demselben Gebäude befindliche Speiseanstalt
bietet allen Arbeitern, die davon Gebrauch machen wollen,
gute und billige Koste. Sie umfasst in 5 zweckmässig einge¬
richteten Säälen ebenso viele Klassen.
1. Die jungen Beamten der Fabrik erhalten Mittag- und
Abondtisch in bester Qualität und Abwechslung zu täglich
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2. Der Männertisch 1. Klasse erhält Frühstück für .> -.15,
Mittagessen, bestehend aus Fleischbrühe, Rindfleisch mit Bei¬
lage, Braten mit Kartoffeln und Gemüse und i Pfund Brot für
Ji -.55 und Abendessen für JI -.30, zusammen zu Ji 1. —,
3. Der Liännertisch 2. Klasse erhält dasselbe, jedoch nur
eine Sorte Fleisch für zusammen Ji -.90,
4. & 5. Knaben und Mädchen erhalten das Frühstück für
Ji -.10, das Mittagessen, bestehend aus Suppe, Fleisch, Kar¬
toffeln und Gemüse und i Pfund Brot für Ji -.25 und Abendessen
für Ji -.15.
Das Gewicht der Fleischportionen beträgt für die beiden
ersten Klassen 250 Gramm und für die übrigen 200 Gramm. Die
Bezahlung erfolgt in der Weise, dass jedem Besucher wöchent¬
lich eine Karte ausgehändigt wird, auf welcher er vermerkt,
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