entwickelte die Einrichtung alsbald zu einer dauernden. Am
1. Januar 1898 traten die folgenden diesbezüglichen Bestim¬
mungen in Kraft:
1. Von allen Arbeitern und Arbeiterinnen unter 25 Jahren
wird bei jeder Löhnung ein Betrag in Höhe von 5% des Rein¬
verdienstes zur verzinslichen Einlage in die Kreissparkasse
eingehalten. Jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen unter
17 Jahren können in besonderen Fällen von diesem Sparzwango
befreit werden.
2. Das Sparbuch wird in der Weise gesperrt, dass bis zum
vollendeten 25 Lebensjahre desSJarers nur bei Gründung eines
eigenen Heims oder einer selbständigen Niederlassung Auszah- 3
lungen stattfinden können. Während dor Leistung der Militär¬
dienstpflicht des Sparers darf ausserdem im Laufe eines
Jahres ein Betrag von höchstens einem Sechstel des Gosamt-
guthabens entnommen werden.
Auch der Erfolg dieser Einrichtung, die nur in den
Saarfabriken der Firma ausser Wadgassen eingeführt wurde, hQ
Y/ar ein recht erfreulicher, waren doch bis zum ersten Januar
1910 in der angegebenen Weise insgesamt Jt 468 334,— gespart
worden, sodass seit der Einführung des Sparzwanges auf den
Kopf der Sparer ¿1 463,— entfielen.
Weitaus von der grössten und einschneidendsten Be¬
deutung für die gesamte Lebenslage und Lebensanschauung des
Arbeiters und seiner Familie ist die Gestaltung der Wohnungs«
Verhältnisse, eine Frage, der eigentlich erst in neuester
Zeit das ihr gebührende allseitige Interesse gewidmet wird.
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An der Saar aber war die Wohnungsfrage -^(aer zweiten Hälfte
des 19. Jahrhunderts besonders dringlich. Das gesamte Woh¬
nungswesen der Saargegenden war um die Mitte des vergangenen
Jahrhunderts in einer Umwandlung begriffen. Allenthalben
ging man von den meist mit S^roh gedeckten alten, niedrigen
Fachwerkbauten, von denen in einzelnen Dörfern jeden Sommer
ganze Reihen niederbrannten, da sie im allgemeinen mit der
Längsseite dor Strasse zugekehrt waren und so eine lange un¬
unterbrochene Reifte bildeten, zu festeren, feuersicheren,
mit Schiefer oder Dachziegeln gedeckten Wohnhäusern über.
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