Full text: Die Firma Villeroy & Boch Mettlach

der halben Höhe der dem verstorbenen Mitglieds zustehenden 
Pension und Waisengelder nach der Zahl der Kinder und dem 
Grade der Verwaisung. Trotzdem das Vermögen der Kasse 1907 
schon nahezu eine Million Mark betrug, wurde nach Einführung 
der deutschen Privatbeamten-Versicherung, welche die Aufgab 
der Pensionskasse der Firma, wenn auch mit verringerten Leis¬ 
tungen, übernahm, zu Gunsten der Pensionskasse auf Veranlas¬ 
sung des Kaiserlichen Aufsichtsamtes für Privatversicherung 
eine Sicherheitshypothek von 1 Million Mark auf die der Firma 
gehörige Dresdener Fabrik eingetragen. 
Wir kommen schliesslich zu einer dritten Einrich¬ 
tung der Firma, die im Prinzip, wie die beiden schon bespro¬ 
chenen faktisch, schon in den Fabriken der Firma vorhanden 
war, bevor die Regierung zum Wohle der Arbeiterschaft zu 
ihr Stellung nahm, nämlich zum Sparzwang für jüngere Arbeiter. 
Schon im §64 der 1863 von der Kgl. Regierung genehmigten 
Statuten der St. Antonius-Bruderschaft zu Mettlach heisst 
es: 
” Für iunge Arbeiter unter 25 Jahren kann der Vorstand 
im Einverständnis mit ihren Angehörigen einen Teil des Ver¬ 
dienstes in die Sparkasse einlegen lassen." 
Es handelte sich also tatsächlich um einen bedingten 
Sparzwang für jüngere Arbeiter, der nur noch nicht allgemein 
durchgeführt war. In den neunziger Jahren beschäftigte sich 
nun auch die Regierung des öfteren mit dem schwierigen Pro¬ 
blem der gesetzlichen Einführung eines solchen ganz allge¬ 
meinen Zwanges, die jedoch bisher an dem nur zu verständli¬ 
chen Widerstande zahlreicher Unternehmer scheiterte. Die Re¬ 
gierung suchte darum zunächst 1897 einzelne Unternehmer zu 
bewegen, den Sparzwang versuchsweise einzuführen.^Diesen 
Versuch machte damals als eine der ersten auch die Firma und
	        
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