der halben Höhe der dem verstorbenen Mitglieds zustehenden
Pension und Waisengelder nach der Zahl der Kinder und dem
Grade der Verwaisung. Trotzdem das Vermögen der Kasse 1907
schon nahezu eine Million Mark betrug, wurde nach Einführung
der deutschen Privatbeamten-Versicherung, welche die Aufgab
der Pensionskasse der Firma, wenn auch mit verringerten Leis¬
tungen, übernahm, zu Gunsten der Pensionskasse auf Veranlas¬
sung des Kaiserlichen Aufsichtsamtes für Privatversicherung
eine Sicherheitshypothek von 1 Million Mark auf die der Firma
gehörige Dresdener Fabrik eingetragen.
Wir kommen schliesslich zu einer dritten Einrich¬
tung der Firma, die im Prinzip, wie die beiden schon bespro¬
chenen faktisch, schon in den Fabriken der Firma vorhanden
war, bevor die Regierung zum Wohle der Arbeiterschaft zu
ihr Stellung nahm, nämlich zum Sparzwang für jüngere Arbeiter.
Schon im §64 der 1863 von der Kgl. Regierung genehmigten
Statuten der St. Antonius-Bruderschaft zu Mettlach heisst
es:
” Für iunge Arbeiter unter 25 Jahren kann der Vorstand
im Einverständnis mit ihren Angehörigen einen Teil des Ver¬
dienstes in die Sparkasse einlegen lassen."
Es handelte sich also tatsächlich um einen bedingten
Sparzwang für jüngere Arbeiter, der nur noch nicht allgemein
durchgeführt war. In den neunziger Jahren beschäftigte sich
nun auch die Regierung des öfteren mit dem schwierigen Pro¬
blem der gesetzlichen Einführung eines solchen ganz allge¬
meinen Zwanges, die jedoch bisher an dem nur zu verständli¬
chen Widerstande zahlreicher Unternehmer scheiterte. Die Re¬
gierung suchte darum zunächst 1897 einzelne Unternehmer zu
bewegen, den Sparzwang versuchsweise einzuführen.^Diesen
Versuch machte damals als eine der ersten auch die Firma und