Full text: Die Firma Villeroy & Boch Mettlach

mussten die an der Spitze der Bruderschaft stehenden gewähl- 
ton 6 Meister oder Vorsteher ’’mit Wort und That verhindern 
und vorgehenden Palles bestrafen mit Geldstrafen, mit öffent¬ 
lichen Verweisen und sogar mit Ausstossung als Brudorschafts- 
mitglied.” Aufgenommen wurden in Mettlach ursprünglich nur 
über 20 Jahre alte Arbeiter, wenn sie 1 Jahr in der Fabrik 
tätig gewesen waren. Damit suchte man^ unbeständige und un- 
zuverlässige Elemente aus der Bruderschaft fernzuhalten, um 
ihren Ruf in keiner Weise zu gefährden und ihr keine Verluste 
zu bereiten. Die Aufnahme war übrigens auch an die Entrich¬ 
tung eines nach dem Vermögensstande sich verändernden, ziem- 
lieh hohen Eintrittsgeldes gebunden. Diese strengen Aufnahme¬ 
bestimmungen gaben der Einrichtung eine bestimmte berufsstaa- 
dische Färbung, weil durch sie in der Hauptsache nur den 
eigentlichen”Fabrikanten”, den bodenständigen, sich mehr 
oder weniger als Künstler fühlenden, gelernten Keramarbeilern 
der Eintritt ermöglicht wurde, während die ihre Arbeit leidat 
wechselnden Tagelöhner durch sie ferngehalten wurden. In der 
in Wallerfangen von Nicolas Villeroy, offenbar übrigens in 
irgendwelchem inneren Zusammenhang mit Mettlach, im Jahre 
1817 begründeten, ganz ähnlichen Vereinigung, dem"8t. Antonius 
Arbeiterverein”, führte diese berufsständische Gliederung 
von vorne herein zu einer völligen Trennung der Fabrikanten 
und Tagelöhner in zwei getrennten Vereine^ die erst im JahB j 
1864 zu einer gemeinsamen Versorgungskasse zusammengelegt 
wurden.^Die Mitglieder der ’’Taglöhner-Versorgungskasse” hat- 
-^ 
ten ursprünglich einen Beitrag von 60- cts. monatlich zu ent¬ 
richten, wofür ihnen in Krankheitsfällen Unterstützung ge¬ 
währt wurde. Beiträge und Leistungen wurden 1827 erhöht. Für 
die "Arbeiterkasse” waren Beiträge und Leistungen gemäss dar
	        
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