mussten die an der Spitze der Bruderschaft stehenden gewähl-
ton 6 Meister oder Vorsteher ’’mit Wort und That verhindern
und vorgehenden Palles bestrafen mit Geldstrafen, mit öffent¬
lichen Verweisen und sogar mit Ausstossung als Brudorschafts-
mitglied.” Aufgenommen wurden in Mettlach ursprünglich nur
über 20 Jahre alte Arbeiter, wenn sie 1 Jahr in der Fabrik
tätig gewesen waren. Damit suchte man^ unbeständige und un-
zuverlässige Elemente aus der Bruderschaft fernzuhalten, um
ihren Ruf in keiner Weise zu gefährden und ihr keine Verluste
zu bereiten. Die Aufnahme war übrigens auch an die Entrich¬
tung eines nach dem Vermögensstande sich verändernden, ziem-
lieh hohen Eintrittsgeldes gebunden. Diese strengen Aufnahme¬
bestimmungen gaben der Einrichtung eine bestimmte berufsstaa-
dische Färbung, weil durch sie in der Hauptsache nur den
eigentlichen”Fabrikanten”, den bodenständigen, sich mehr
oder weniger als Künstler fühlenden, gelernten Keramarbeilern
der Eintritt ermöglicht wurde, während die ihre Arbeit leidat
wechselnden Tagelöhner durch sie ferngehalten wurden. In der
in Wallerfangen von Nicolas Villeroy, offenbar übrigens in
irgendwelchem inneren Zusammenhang mit Mettlach, im Jahre
1817 begründeten, ganz ähnlichen Vereinigung, dem"8t. Antonius
Arbeiterverein”, führte diese berufsständische Gliederung
von vorne herein zu einer völligen Trennung der Fabrikanten
und Tagelöhner in zwei getrennten Vereine^ die erst im JahB j
1864 zu einer gemeinsamen Versorgungskasse zusammengelegt
wurden.^Die Mitglieder der ’’Taglöhner-Versorgungskasse” hat-
-^
ten ursprünglich einen Beitrag von 60- cts. monatlich zu ent¬
richten, wofür ihnen in Krankheitsfällen Unterstützung ge¬
währt wurde. Beiträge und Leistungen wurden 1827 erhöht. Für
die "Arbeiterkasse” waren Beiträge und Leistungen gemäss dar