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dessen Stelle jedoch noch im nämlichen Jahre 1768 ein neuer Großhammer trat; die Blasbälge wurden
durch Wasserräder bewegt, die man von 8 auf 10 Fuß Durchmesser vergrößert hatte. —
Mit dem 1. October 1776 ging auch das Haiberger Werk, in gleicher Weise wie die übrigen
herrschaftlichen Eisenhütten der Nassau - Saarbrücker Lande, an die Gesellschaft Le Clerc, Joly et
Comp. über. Ausweislich des damaligen Inventars waren um diese Zeit der Schmelzofen und das
Formhaus nicht mehr im Gange, dagegen wurden betrieben : der neue Großhammer nebst 2 Frisch¬
feuern mit Blasbälgen, der alte Großhammer in gleicher Weise, ein neuer Kleinhammer mit 1 Feuer
und Blasbalg, 1 Reckhammer und das Pochwerk, welches man zu einem Kalksteinhammer eingerichtet
hatte. Im Jahre 1784 wurde außerdem noch ein „Schneidwerk“ errichtet und in Betrieb genommen.
8. Das St. Ingberter Eisenwerk,
im Thaïe des Scheidter Baches unterhalb des Ortes St. Ingbert (St. Ingbrecht) in der von der Leyen’-
schen (jetzt Bayrischen) Herrschaft Blieskastel gelegen, dürfte im Jahre 1734 gogründet
worden sein. Es läßt sich dies aus einem Berichte vom 3. December 1734 schließen, worin der
Nassau - Saarbriicken’sche Hüttenschreiber Gottfried Röchling dasselbe als ein „neu erbautes“ Werk
bezeichnet und darüber Klage führt, daß es der Fischbacher Schmelze immer drückendere Concurrenz
bereite. (Vergl. oben zu 5.) Aus dem gedachten Berichte geht zugleich hervor, daß auf dem neuen
Werke von Anfang an neben Gußwaaren auch schon Schmiedeeisen hergestellt wurde, daß dasselbe
also neben einem Schmelzofen auch Hämmer und Frischfeuer besaß. Von der Leistungsfähigkeit des
Werkes in der Darstellung von Gußwaaren gibt übrigens noch heute eine im Besitze des Herrn
0. Kraemer zu St. Ingbert befindliche große gegossene Platte mit dem Leyen’schen Wappen und der
Inschrift „St. Ingperter Schmelz 1735“ ehrendes Zeugniß*).
Die erforderlichen Eisenerze für den Schmelzofen gewann man in den herrschaftlichen
St. Ingberter Waldungen aus dem Steinkohlengebirge, woneben später theilweise auch noch Erze von
Lebach bezogen wurden.
In der ersten Zeit für herrschaftliche Rechnung der Grafen von der Leyen betrieben, war das
Werk in den 1750er Jahren an einen Unternehmer Lotli (Lott) aus Blieskastel verpachtet, dessen
Wittwe (Catharina Lottin) 1758 und 1759 mehrfach auch als Pächterin bei den benachbarten Nassau-
Saarbrückenschen Eisenhütten auftritt**).
Durch Vertrag vom 10. November 1781 übernahmen Hieronimus Stehelin, Bürger zu Basel,
und Pierre François Bouchot, maître des forges et caissier des usines von Oberbrück, das Werk in
einen 12jährigen „Temporalbestand“, beginnend mit dem 1. November 1782. In dem Vertrage wird
den Unternehmern gestattet, auf allen Bannen des Oberamtes Blieskastel frei Erz graben zu lassen
und förmliche Gruben anzulegen, ebenso auch die zum Hüttenwerk nöthigen „Lett“ (Lehm) und Kalk¬
stein zu gewinnen ; falls die einheimischen Erze nicht ausreichen, soll die gräfliche Rentkammer noch
einen „Erz-Bestand“ auf dem Banne von Lebach (in der „Vierherrschaft“ gleichen Namens) vermitteln.
Die Pächter dürfen alle Gattungen Eisen, Stahl und Blech darstellen und ihre Waaren auch zollfrei
außer Land führen, haben aber den herrschaftlichen Bedarf an Eisen bis zur Höhe von jährlich
150 Ctrn. zu einem ermäßigten Preise zu liefern, nämlich den Centner Sandguß zu 4 Gld., Formguß
5 Gld., Eisen vom großen Hammer 5y3 Gld. und vom kleinen Hammer zu 6 Gld. An Kohlholz
sollen zum Werksbetriebe jährlich 2 000 Klafter „auf dem Stock“ überwiesen werden, die mit je
1 Gld. 40 Kr. nebst 10 Kr. Forstgebühr zu bezahlen sind. Als Jahres-Canon werden für das Werk,
*) Gefällige Mittheilung des genannten Herrn.
**) Von der nämlichen Wittwe Cath. Lotli wurde auf Grund eines mit dem Reichsfreiherrn v. Kerpen ab¬
geschlossenen „Bestandbriefes“ vom 10. October 1759 die Eisenschmelze zu Illingen (in der v. Kerpen’schen
Herrschaft Illingen) errichtet. Diese Schmelze hat sich indessen keines langen Daseins erfreut , ist vielmehr bereits
1786, weil ohne Nutzen betrieben, wieder eingestellt und 1789 ganz niedergerissen worden.