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II. Ausgaben:
a) in 24 Stunden 9 Maß Erz ä 17 Alb. 2 Pf., einschl. Fuhrlohn,
2 „ Kalkstein ä 17 Alb.,
2 Fuder Holzkohlen ä 2 Gld. 13 Alb. 1 Pf. für Holzliauen und
Brennen (zu jedem Fuder Kohlen 41/2 Klafter Holz), sowie 1 Gld.
5 Alb. Fuhrlohn;
b) 280 Klafter Holz ä 7 Alb. 4 Pf. auf dem Stamm;
c) Schmelzmeister monatlich 13 Gld. 15 Alb., Kleinschmelzer 12 Gld. und 2 Aufsetzer
jeder 8 Gld., Platzmeister jährlich 120 Gld. und Hüttenschreiber 150 Gld. ausschl.
Frucht ;
d) Schmelze und Weiher haben etwa 6 000 Gld. gekostet, also jährlich 300 Gld. Zinsen.
III. Voraussichtlicher „Profit“ : monatlich 230 Gld. 15 Alb.
Bezüglich der Arbeiter besagt das gedachte Protokoll:
„Sonsten gar wohl bekandt ist, daß über Rhein bey einer angehenden Campagne auff einem
„Werck die Sauerländer sich pflegen ohne Weib und Kinder einzufinden und auch so
„wieder zu End einer Campagne mit ihrem Gewinn naclier Hauß zu reisen, so aber bei
„hiesigen Werckern nicht ist und seyn kann, sondern es sind beständig
„seßhafte L e u t h e von Arbeitern, so auch ihren Verdienst im Landt wieder ver¬
mehren.“
Vom 1. Januar 1742 bis dahin 1751 war die Fischbacher Schmelze zugleich mit dem Geis-
lauterner Werke und dem Scheidter Hammer an Joseph Olry, vom 1. Januar 1751 bis 1. September
1758 an das jüdische Consortium Blien, Beer Hertz et Comp, verpachtet (vergl. oben 4.), während
sie sodann bis Schluß des Jahres 1758 vorübergehend wieder für herrschaftliche Rechnung ver¬
waltet wurde.
Die vom Hüttenfactor Raab für die 4 Monate September bis December 1758 gelegte Schmelz-
Rechnung weist die folgende Production nach:
924,25 Ctr. Masseleisen (zum Scheidter und Haiberger Hammer),
Formguß | (zum Verkauf)’
„Schmidtguß“ (nach Scheidt),
Brockeneisen (zum Haiberger Werke),
sowie außerdem noch eine geringe Menge Wascheisen, welches an das Geislauterner Werk abgegeben
wurde. Unter den Ausgaben erscheinen mehrfach Fährlöhne für Lebacher Erz (Sphärosiderite aus
den oberen Schichten des Kohlengebirges), sowie Löhne für Rösten und Klopfen dieses Erzes.
Am 15. August 1758 war mit der Frau Kath. Loth, der Pächterin des St. Ingberter Eisen¬
werkes, ein 9jähriger Pachtvertrag (vom 1. Januar 1761 ab) geschlossen worden, welcher neben der
Fischbacher Schmelze noch den Scheidter Hammer und den „Platinen Hammer“ (bei Jägersfreude)
nebst der daselbst anzulegenden Steinkohlengrube umfassen sollte. Bemerkenswerth in diesem Vertrage
ist die erste Erwähnung einer „Bruderlade“ für die Hüttenarbeiter, indem der Vertrag bestimmte, daß
die Arbeiter von der Unternehmerin „über entstandene Zank und Streithändel, auch wenn ein oder
der andere nicht behörig arbeitete, mit einer kleinen Geldt Ahndung ad 1 fl. und 1 fl. 45 Alb. zu
der Bruderladte, wie bey andern Handwerkern gebräuchlich ist, belegt werdten können.“
Koch ehe der gedachte Vertrag überhaupt in Wirksamkeit getreten war, wurde er von der
fürstlichen Rentkammer schon wieder rückgängig gemacht und statt seiner unter dem 29. December
1758 ein neuer Vertrag mit Salomon Alexander vereinbart, demzufolge letzterer „die Fischbacher
Schmelze und dazu gehörigen Scheidter Hammer“ vom 1. Januar 1759 ab auf 3 Jahre gegen einen
jährlichen Canon von 1250 Gld. übernahm. Dem Pächter stand nach dem Vertrage das Recht zu,
selbst die nöthigen Erze und Flußmittel zu suchen und zu graben, „auch sich der Lehbacher Ertze
134,76 „
321,45 »
75,90 „
84,25 „
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