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„die Waltzen aber mit den Kodten, so an die Wellbäume, aus gegossen Eissen. Die
„zweite Machine, so das Eissen spaltet, ist ebenmäßig geschmiedet Eissen, der Kodten
„aber gegossen. Bei dieser Machine sind 3 paar Spallt Scheiben von verschiedener
„gattung vor Groß, Mittel und Klein Eissen zu spalten und sind von Stahl und Eissen
„gemacht.“
Nachdem am 20. October 1766 ein Pachtvertrag auf 18 Jahre mit Gebr. Beer et Comp, ab¬
geschlossen worden war, wurde den Pächtern mittelst Protokolls vom 25. August 1767 die Genehmigung
ertlieilt, die Bosseiner Mühle zu kaufen und daselbst ein neues Hammerwerk mit 4 großen oder
Luppenfeuern und 2 großen Hämmern, ein kleines Feuer mit einem kleinen Hammer, einen doppelten
Drahtzug' zur Herstellung von Eisen - und Messingdraht, sowie eine Weißblechfabrik zu errichten.
Durch Protokoll vom 12. Januar 1768 erlitt dieser Plan indessen eine Einschränkung dahin, daß der
Drahtzug am Walkenmühlenweier (bei Saarbrücken), dagegen in Geislautern überhaupt nur 1 großer
Hammer mit 2 Feuern und 1 kleiner Hammer mit 1 Feuer oder statt dessen ein Blechhammer mit
1 Feuer erbaut werden sollten.
Mit dem 10. October 1776 ging das Werk an die bereits erwähnte Französische „Ferm
Societät“ Le Clerc, Joly et Comp, in Pacht über.
5. Die Fischbacher Schmelze.
Wie die Belehnungs - Urkunde für das Geislauterner Werk vom 29. December 1572 ergibt,
waren bereits vor dieser Zeit Eisenerze im Fischbachthale gegraben worden. Eine eigentliche Schmelze
wurde hier indessen erst im Jahre 1728 „im Quierschieder Gewald“ beim Orte Fischbach auf herr¬
schaftliche Kosten errichtet. Auch der Betrieb erfolgte bis zum Jahre 1742 für herrschaftliche
Beclmung. Die erzeugten Masseln — in 24 Stunden höchstens 16, zu Zeiten sogar nur 7 Ctr. —
wurden auf dem D/2 AVegstunden entfernten Scheidter Hammer, theilweise auch auf dem Geislauterner
Werke verarbeitet.
In einem Berichte des Hüttenschreibers Gottfried Böchling vom 3. December 1734 wird leb¬
hafte Klage geführt über den schlechten „Debit“ der Schmelze, welcher letzteren einerseits durch die
Werke von Dillingen und Geislautern, andererseits durch dasjenige von Neunkirchen und durch das
neu erbaute Werk zu St. Ingbert (in der von der Leyen’s,chen Herrschaft Blieskastel) immer drückendere
Concurrenz bereitet werde. Das Eisenhütten-Protokoll der Saarbrücker Bentkammer vom 13. Januar
1735 erkennt zwar an, „daß das neue St. Ingbrechter Werck denen Unserigen theils mit Aufkaperung
derer Kauffleuth undt Kundten, theils mit Loßsclilagung derer Wahren in geringerm Preiß ziemlichen
Schaden zufüget“, lehnt indessen den hiergegen gemachten Vorschlag, einen neuen, stärkeren Hammer
zu Scheidt „an die Landstraß“ zu bauen, ab. Als bestimmend zu diesem Beschlüsse wird angegeben
zunächst die Bücksicht auf die großen, in den letzten Jahren bereits für Neunkirchen und Geislautern
aufgewendeten Baukosten, sodann aber auch die Besorgniß, daß der Holzbedarf zu groß werden
möchte und die AVälder dementsprechend zu stark angegriffen werden müßten, da die Hüttenwerke
zur Zeit schon in beiden Grafschaften (Saarbrücken und Ottweiler) zusammen jährlich 24000 Klafter
Holz aus den herrschaftlichen Forsten beanspruchten.
Im Jahre 1736 bittet der Hüttenschreiber Baab um Errichtung eines Magazins für die er¬
zeugten Potteriewaaren (Oefen, Häfen, Kessel, Krüge u. s. w.), da man diese „ v o r die Schmeltz zu
stellen“ genöthigt sei, wo sie so anliefen und rostig würden, „daß sie kein Kauffmann ansehen mag.“
Ein zum Protokoll der Bentkammer vom 9. Januar 1738 gehöriger „Ueberschlag“ zeigt folgende
wirtschaftlichen Betriebsverhältnisse:
I. Einnahmen in 24 Stunden durchgängig 14 Ctr. Eisen, und zwar Masseln, Oefen, Sandguß
und Potterie durch einander gerechnet, zum Werthe von 2 Gld. der Centner.