Full text: Unter den Brücken der Metaphysik

man ihm nicht beibringen könnte.« Der Mensch nimmt nach Hause 
mit, was er sich nach seinem Geschmack und nach seinen Bedürf¬ 
nissen aussucht. Das Universum steht ihm zur Verfügung. Als 
Herr verfügt er über alles, was sein Verstehen ihm erworben und 
aus dieser grenzenlosen Welt herausgeholt hat, die nie jemand 
kennen wird. 
Die bürgerliche Weltanschauung 
So wird es — neben und außer der Welt, die sich damit begnügt, 
zu sein — eine neue Welt geben, das Reich der Wissenschaften und 
der Künste. Beide Welten können nie Zusammenkommen. Ich be¬ 
sitze nie, was ist, ich besitze Dinge, nicht Existenzen. Das Sein 
muß deshalb Ding werden, damit ich es besitzen kann. Die Welt 
der Dinge tritt so an die Stelle der Welt des Seins. Nur der Mensch 
ist nicht Ding. Allein der Eigentümer entzieht sich den Gesetzen 
des Eigentums. 
So begründet der Mensch sein Eigentumsrecht an den Dingen. Er 
umgibt sie mit Schranken, teilt sie in Parzellen auf und läßt sie 
in einen universalen Kataster eintragen. Und durch den Akt der 
Aneignung verwandelt er sie; er denaturiert sie sozusagen. Besitz 
verändert die Natur des Gegenstandes. Der Baum, den du besitzest, 
ist nicht mehr der Baum, den du einfach wahrnimmst, wenn du ihn 
betrachtest. Zum Eigentum geworden, kann er Gegenstand eines 
Verfahrens werden. So wird er in gewisser Weise in eine Welt 
verpflanzt, die die Natur nicht kennt. Ebenso verhält es sich mit 
dem zum Wissen gewordenen Gegenstand, da das Wissen nur eine 
Form des Besitzes ist. Und genau wie der juristische Besitz, wird 
auch der wissenschaftliche Besitz durch Verfahrensordnungen ge¬ 
regelt, die man als Logik und als Methode bezeichnet. 
So herrscht der Mensch über eine Welt von Dingen. Und die Dinge 
haben ihren Preis. Das Ding wird zur Ware. Und mit der wissen¬ 
schaftlichen Ware verhält es sich genau wie mit jeder Ware. Was 
kostet das? Der Wert eines Gegenstandes wird letztlich durch seine 
66
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.