man ihm nicht beibringen könnte.« Der Mensch nimmt nach Hause
mit, was er sich nach seinem Geschmack und nach seinen Bedürf¬
nissen aussucht. Das Universum steht ihm zur Verfügung. Als
Herr verfügt er über alles, was sein Verstehen ihm erworben und
aus dieser grenzenlosen Welt herausgeholt hat, die nie jemand
kennen wird.
Die bürgerliche Weltanschauung
So wird es — neben und außer der Welt, die sich damit begnügt,
zu sein — eine neue Welt geben, das Reich der Wissenschaften und
der Künste. Beide Welten können nie Zusammenkommen. Ich be¬
sitze nie, was ist, ich besitze Dinge, nicht Existenzen. Das Sein
muß deshalb Ding werden, damit ich es besitzen kann. Die Welt
der Dinge tritt so an die Stelle der Welt des Seins. Nur der Mensch
ist nicht Ding. Allein der Eigentümer entzieht sich den Gesetzen
des Eigentums.
So begründet der Mensch sein Eigentumsrecht an den Dingen. Er
umgibt sie mit Schranken, teilt sie in Parzellen auf und läßt sie
in einen universalen Kataster eintragen. Und durch den Akt der
Aneignung verwandelt er sie; er denaturiert sie sozusagen. Besitz
verändert die Natur des Gegenstandes. Der Baum, den du besitzest,
ist nicht mehr der Baum, den du einfach wahrnimmst, wenn du ihn
betrachtest. Zum Eigentum geworden, kann er Gegenstand eines
Verfahrens werden. So wird er in gewisser Weise in eine Welt
verpflanzt, die die Natur nicht kennt. Ebenso verhält es sich mit
dem zum Wissen gewordenen Gegenstand, da das Wissen nur eine
Form des Besitzes ist. Und genau wie der juristische Besitz, wird
auch der wissenschaftliche Besitz durch Verfahrensordnungen ge¬
regelt, die man als Logik und als Methode bezeichnet.
So herrscht der Mensch über eine Welt von Dingen. Und die Dinge
haben ihren Preis. Das Ding wird zur Ware. Und mit der wissen¬
schaftlichen Ware verhält es sich genau wie mit jeder Ware. Was
kostet das? Der Wert eines Gegenstandes wird letztlich durch seine
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