noch gar einem Bildhauer raten, er solle „relativitäts¬
theoretisch" arbeiten.
Doch wir kehren zum Ernste zurück und wenden uns
von der „speziellen" zur „allgemeinen" Relativitätstheorie
Einstein's.
B. Die „allgemeine“ Relativitätstheorie.
1. Ihre Absicht. Die sogenannte allgemeine Relativitäts¬
theorie Einstein's ist eine vollkommene, das heißt auf alle
überhaupt möglichen Fälle ausgedehnte, Erweiterung der
„speziellen“. Sie bringt aber ganz neue Begriffe, nämlich
die Begriffe der sogenannten nicht-euklidischen Geo¬
metrie in die Erörterung hinein.
In der speziellen Theorie sollten die Formeln der Optik
für jedes irgendwie translatorisch gleichförmig bewegte
System dieselbe Gestalt behalten, die Lichtgeschwindigkeit
c sollte die absolute höchste „Invariante“ sein. Die Be¬
schränkung auf translatorisch gleichförmige Bewegung der
in Frage kommenden Systeme wird jetzt fallen gelassen.
Auch da, wo ein System beschleunigt ist oder — (ein
besonderer Fall der Beschleunigung) — eine krumme Bahn
beschreibt, sollen die Formeln der Optik bleiben, was sie
sind. In Bezug auf jedes denkbare System sind sie
mathematisch dieselben. Fürwahr: eine mathematische
Leistung im Gebiete der Optik von nie gesehenem Glanz!
Aber diese Leistung will noch mehr sein als nur eine
Theorie der optischen Erscheinungen: auch die Gravitation
soll erklärt, soll verstanden, d. h. einem umfassenderen
Ganzen eingereiht werden.
Unserem Plane entsprechend, der ja nur philosophische,
insbesondere logische Erörterungen sich zum Ziel setzt,
nehmen wir nun wieder alles, was physikalisch oder mathe¬
matisch im einzelnen in Frage kommt, als erledigt an und
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