Full text: Relativitätstheorie und Philosophie

A. Die „spezielle“ Relativitätstheorie. 
1. Ihr Ursprung. Schon die klassischen Begründer der 
Mechanik wußten, daß sogenannte „absolute“ Bewegung 
sich nicht nachweisen läßt, wenn es sich um gleichförmig 
fortschreitende, das heißt um Bewegung mit gleichbleibender 
Geschwindigkeit in gleichbleibender Richtung handelt. Das 
Problem rotierender Bewegung birgt besondere Schwierig¬ 
keiten und soll hier nicht erörtert werden. 
Der Ausdruck „absolut“ bedarf einiger Worte der Er¬ 
läuterung. Er ist nicht metaphysisch zu verstehen, das 
heißt: es ist mit dem Satze, daß „absolute“ Bewegung 
nicht nachweisbar sei, nicht gemeint, daß wir nicht wissen 
können, ob das, was als Bewegung erscheint, auch „wirk¬ 
lich“ Bewegung sei. Mit diesem erkenntnistheoretischen 
Problem haben wir es hier gar nicht zu tun, sondern das, 
womit wir es zu tun haben, liegt ganz und gar im Rahmen 
der Erscheinung, der Empirie selbst. Gemeint ist mit dem 
Satze von der Nichtnachweisbarkeit „absoluter“ Bewegung 
nur dieses, daß von Bewegung stets nur relativ auf irgend 
ein sogenanntes Bezugssystem, praktisch also auf irgend ein 
Ding, geredet werden könne, wobei man nie wisse, ob dieses 
Ding sich nicht seinerseits relativ zu einem anderen bewegt. 
Das Wort „absolut“ steht also im Gegensatz zu „relativ“, 
nicht aber, wie bei metaphysischen Untersuchungen, zu 
„phänomenal“. Es gibt praktisch kein durchaus „ruhendes“ 
Bezugssystem — das ist alles, was gemeint ist. 
Der Nachdruck liegt hier auf dem Wort „praktisch“, 
das heißt: im Bereiche empirischer Nachweisbarkeit liegend. 
Logisch gedacht nämlich kann der Begriff „absoluter“ 
Ruhe und daher auch „absoluter“ Bewegung sehr wohl 
werden, ja, man darf sogar, mit Höfler, sagen, daß, wenn 
zwei Körper sich relativ zueinander bewegen, sich mit 
Sicherheit mindestens einer derselben „absolut“ bewegt. 
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