A. Die „spezielle“ Relativitätstheorie.
1. Ihr Ursprung. Schon die klassischen Begründer der
Mechanik wußten, daß sogenannte „absolute“ Bewegung
sich nicht nachweisen läßt, wenn es sich um gleichförmig
fortschreitende, das heißt um Bewegung mit gleichbleibender
Geschwindigkeit in gleichbleibender Richtung handelt. Das
Problem rotierender Bewegung birgt besondere Schwierig¬
keiten und soll hier nicht erörtert werden.
Der Ausdruck „absolut“ bedarf einiger Worte der Er¬
läuterung. Er ist nicht metaphysisch zu verstehen, das
heißt: es ist mit dem Satze, daß „absolute“ Bewegung
nicht nachweisbar sei, nicht gemeint, daß wir nicht wissen
können, ob das, was als Bewegung erscheint, auch „wirk¬
lich“ Bewegung sei. Mit diesem erkenntnistheoretischen
Problem haben wir es hier gar nicht zu tun, sondern das,
womit wir es zu tun haben, liegt ganz und gar im Rahmen
der Erscheinung, der Empirie selbst. Gemeint ist mit dem
Satze von der Nichtnachweisbarkeit „absoluter“ Bewegung
nur dieses, daß von Bewegung stets nur relativ auf irgend
ein sogenanntes Bezugssystem, praktisch also auf irgend ein
Ding, geredet werden könne, wobei man nie wisse, ob dieses
Ding sich nicht seinerseits relativ zu einem anderen bewegt.
Das Wort „absolut“ steht also im Gegensatz zu „relativ“,
nicht aber, wie bei metaphysischen Untersuchungen, zu
„phänomenal“. Es gibt praktisch kein durchaus „ruhendes“
Bezugssystem — das ist alles, was gemeint ist.
Der Nachdruck liegt hier auf dem Wort „praktisch“,
das heißt: im Bereiche empirischer Nachweisbarkeit liegend.
Logisch gedacht nämlich kann der Begriff „absoluter“
Ruhe und daher auch „absoluter“ Bewegung sehr wohl
werden, ja, man darf sogar, mit Höfler, sagen, daß, wenn
zwei Körper sich relativ zueinander bewegen, sich mit
Sicherheit mindestens einer derselben „absolut“ bewegt.
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