Full text: Philosophische Gegenwartsfragen

Begriffsanalyse berechtigter „Intuition“. 
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reine „Formen“ studieren, wodurch diese natürlich auf¬ 
hören, Formen eigentlichen Sinnes zu sein und vielmehr 
selbst Inhalte, jedenfalls „Gegenstände“ werden. 
Da werden denn die Urordnungsbegriffe eben hin gesetzt, 
und es wird zugleich geschaut, daß im Rahmen gewisser 
dieser Begriffe Gesamtheiten von Relationen unweiger¬ 
lich, endgültig und unverbesserbar bestehen, daß sie zu 
ihrem Wesen gehören. Hier treffen wir auf das, was Kant 
von seinem Standpunkt aus synthetische Urteile a priori 
genannt hat. Das „Formale“, was sie aussagen, ist das, 
was zwar nur im Laufe der Erfahrung erfaßt wird, aber 
doch als „vor“ der Erfahrung, freilich non connu, also nur 
im logischen Sinne, bestehend gedacht und daher, wenn 
es zum Bewußtsein kam, für sich studiert werden kann. 
„Unabhängig vom Quantum der Erfahrung“ habe ich 
synthetisch-apriores Wissen früher einmal genannt: ganz 
„erfahrungsfrei“ ist es nämlich praktisch nicht, aber sein 
Inhalt kann „an einem Fall“ geschaut werden. J. Vol¬ 
kelt hat den Sachverhalt ähnlich geformt. 
Übrigens ist uns das Urteilsmäßige am synthetisch- 
aprioren Wissen, auf das Kant so großes Gewicht legte, 
eine bloß formale Nebensache: daß bestimmtes Bericht¬ 
liehe als unweigerlich bestehend gleichsam mit einem 
Schlage erfaßt wird, das ist es, worauf es ankommt. 
Wir kennen nun freilich, wenn wir einmal in Kants 
Sprache reden wollen, synthetische Urteile a priori, im 
Gegensatz zu Kant, nur im Bereich der Urordnungs- 
setzungen strengen Sinnes, also im Bereich der „formalen“ 
Logik (wo z. B. der Satz des ausgeschlossenen Dritten 
ein solches Urteil ist), der Mathematik, Geometrie, Farben¬ 
geometrie usw. Nicht kennen wir sie im Sinne dessen, 
was Kant „Kategorien“ nannte. Substanz und Kausalität 
also sind uns keine Urordnungsbegriffe, die synthetische
	        
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